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Puppenstube EnEV.

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Puppenstube EnEV

Nachrüstverfpflichtung für Geschossdecken

Verschärfte Anforderungen der EnEV.

Seit 01. Oktober 2009 gelten durch die novellierte EnEV höhere Anforderungen an die energetische Qualität von Neu- und Altbauten.

Für bestehende Gebäude (Altbauten) sind neue energetische Effizienzverpflichtungen in Kraft getreten und verschärfen die bisherigen gesetzlichen Nachrüstverfplichtungen.

Nachrüstverpflichtung für Haus- und Wohnungseigentümer.

Danach sind (Haus- und Wohnungs-)Eigentümer verpflichtet, die oberste Geschossdecke oder darüber das Dach zu dämmen, wenn ein Gebäude mindestens 4 Monate im Jahr beheizt und dabei normale Innentemperaturen erzielt werden.

Verschärfte Anforderung von 0,24W/m²K.

Die seit 01.01.2007 bestehende Verpflichtung wurde mit dem 01.10.2009 verschärft. Statt bisher 0,30 W/m²K  muss die Geschossdeckendämmung einen Wert von mindestens 0,24 W/m²K erreichen.

Weitere Verschärfung 2012.

Ab 01.01.2012 soll die bisherige Verpflichtung auf alle zugänglichen Decken zu unbeheizten Dachräumen ausgeweitet werden.

Davon ausgehend, dass Selbstnutzer ein hohes Eigeninteresse an Energiesparmaßnahmen haben, bestehen für selbst genutzte Ein- und Zweifamilienhäuser Ausnahmeregelungen, sofern sie nicht verkauft oder vermietet werden.