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Die Dämmung der obersten Geschossdecke.

Für jede Anforderung eine Lösung - ganz nach Ihrem Bedarf.

Gesetzlich vorgeschrieben.

Neben den Bestimmungen der EnEV (Energieeinsparverordnung) gilt für die Dämmung der obersten Geschossdecke eine gesetzliche Nachrüstverfpfligung.

Somit ist die Dämmung der obersten Geschossdecke gesetzlich vorgeschrieben. Jeder Immobilienbesitzer ist verpflichtet die Dämmung seiner obersten Geschossdecke(n) gem. der gelten Anforderungen der EnEV auszuführen.

Mieter haben sogar die Möglichkeit  eine Nachbesserung der Geschossdeckendämmung beim Vermieter gerichtlich geltend zu machen.

Bewährte Sanierungsvarianten.

Wir von Dämmconcept bieten Ihnen zwei Nachrüstmöglichkeiten für Ihre Geschossdecken. 

Im Fall von festen, geschlossenen Betondecken und unisolierten Holzbalkendecken (ohne Durchlüftung) haben Sie die Möglichkeit Ihre oberste Geschossdecke schnell und kostengünstig vom Dachboden aus zu dämmen.

Das DÄMMCONCEPT Dämmhülsensystem ist in dem Fall eine bewährte und energetisch hochwertige Lösung.

Im Fall einer bereits zum Teil (im Hohlraum / in der Kehlbalkenlage) gedämmten Holzbalkendecke ist die DÄMMCONCEPT Kehlbalkendämmung eine sehr effiziente Maßnahme.

In beiden Fällen kann aber auch das preisgünstige und hoch effiziente Spitzboden Dämmsystem angewendet werden, wenn die neue Dämmung nicht begehbar sein muss.